Neue Gesetzgebung 2024: Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Mieter in Karlsruhe und Pforzheim

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Eigentümer und Mieter mit sich. Im Fokus stehen verschiedene Aspekte, darunter das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Mit VOCON Immobilienverwaltung, ihrem erfahrenen und aktiven Partner für Hausverwaltung in Karlsruhe und Pforzheim, bleiben Sie stets bestens informiert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Heizen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie

Zum 1. Januar 2024 tritt die Novelle des GEG in Kraft. Diese zielt darauf ab, den Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme zu fördern. Neue Heizungen müssen nun mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen. Während diese Pflicht zunächst für Neubaugebiete gilt, wird sie für Bestandsgebäude und Baulücken erst wirksam, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Zusätzlich müssen bestehende Heizungen bis 2040 anteilig mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.

Wärmeplanungsgesetz (WPG): Flächendeckende Wärmeplanung für mehr Nachhaltigkeit

Parallel zum GEG tritt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft. Es verpflichtet Länder und Kommunen dazu, eine flächendeckende Wärmeplanung durchzuführen. Dies ergänzt die Anforderungen des GEG und stärkt den Fokus auf erneuerbare Energien.

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2024 neu geregelt

Die Verordnung EnSimiMaV, die bis zum 30. September 2024 in Kraft ist, wird ab 1. Oktober 2024 vom GEG abgelöst. In Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen dann unabhängig vom Brennstoff alle älteren, mit Wasser betriebenen Heizungen überprüft und neue Anlagen hydraulisch abgeglichen werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Unterstützung für Eigentümer

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Kontext des GEG weiterentwickelt. Eigentümer können Zuschüsse und Förderkredite erhalten, wobei eine Basisförderung von 30 Prozent für neue Heizungen in Aussicht steht. VOCON Immobilienverwaltung beobachtet aktuelle Entwicklungen bezüglich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für 2024.

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO): Erweiterte Aufgaben für Bezirksschornsteinfeger

Die Novelle des GEG erweitert die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister. Die KÜO integriert neue Gebührentatbestände, die die Nutzung von Biomasse und Wasserstoff sowie die Einhaltung von erneuerbaren Energieanforderungen und den Einbau von bestimmten Heizungssystemen umfassen.

Änderungen des Mietrechts durch das GEG: Neue Regelungen zur Mieterhöhung nach Modernisierungen

Das Mietrecht erfährt ebenfalls Änderungen durch das GEG. Vermieter haben nun die Möglichkeit, die jährliche Miete nach dem Einbau einer gesetzeskonformen Heizungsanlage um 10 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhöhen. Dabei darf die monatliche Miete jedoch nicht mehr als um 50 Cent pro Quadratmeter steigen. In besonderen Fällen, in denen der Mieter finanzielle Härte geltend macht, ist eine Mieterhöhung nicht zulässig. Vermieter mit Index- und Staffelmietverträgen können keine Modernisierungsmieterhöhung durchsetzen, selbst wenn ein Heizungsaustausch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kabelfernsehen: Neue Regelungen ab 1. Juli 2024

Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen als Betriebskosten auf Mieter umlegen, sofern die Infrastruktur bis zum 1. Dezember 2021 errichtet wurde. Ab dem 1. Juli 2024 sind nur noch die Kosten für Betriebsstrom und bei Gemeinschaftsantennenanlagen die Wartungskosten umlagefähig. VOCON Immobilienverwaltung kann Ihnen helfen, dass diese Kosten zukünftig nicht bei Ihnen als Vermieter hängen bleiben.

Zertifizierte Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften: Neuregelung seit dem 1. Dezember 2023

Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, es sei denn, die Gemeinschaft umfasst weniger als neun Sondereigentumseinheiten und weniger als ein Drittel der Eigentümer fordert die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Qualifizierte Mietspiegel: Frist bis zum Jahreswechsel

Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen nach dem Mietspiegelrecht bis zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht haben. Dies betrifft Kommunen, die sich für einen qualifizierten Mietspiegel entschieden haben.

Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG): CO2-Preis steigt auf 40 Euro

Ab 2024 wird der CO2-Preis gemäß dem Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Dies wirkt sich auf Heiz- und Kraftstoffkosten aus. Vermieter müssen für das Abrechnungsjahr 2023 einen Teil der CO2-Kosten der Mieter übernehmen.

VOCON Immobilienverwaltung steht Ihnen in Karlsruhe und Pforzheim als kompetenter Partner bei Fragen zu diesen gesetzlichen Änderungen und allen Belangen rund um die Hausverwaltung zur Verfügung. Wir halten Sie stets auf dem Laufenden und unterstützen Sie dabei, die neuen Regelungen bestmöglich umzusetzen.