Neue Gesetzgebung 2024: Was für Immobilieneigentümer und Mieter 2026 noch gilt
Die gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2024 wirken bei vielen Immobilienthemen
bis heute nach. Gleichzeitig hat sich die Rechtslage seitdem weiterentwickelt.
Besonders Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten
deshalb nicht nur auf den Stand von 2024 schauen, sondern prüfen, welche
Regelungen im Jahr 2026 tatsächlich gelten.
Zu den wichtigsten Themen gehören die Anforderungen an Heizungsanlagen,
die kommunale Wärmeplanung, Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich,
die Förderung energetischer Maßnahmen, Modernisierungsmieterhöhungen,
die Verteilung von CO₂-Kosten sowie Vorgaben für
Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für Immobilieneigentümer in Karlsruhe und Pforzheim kommt zusätzlich die
kommunale Ebene hinzu. Wärmeplanung, Mietspiegel und die Entwicklung der
örtlichen Wärmeversorgung können konkrete Entscheidungen rund um eine
Immobilie beeinflussen.
Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was hat sich 2026 geändert?
Eine der größten Veränderungen betrifft das frühere
Gebäudeenergiegesetz (GEG), das viele Eigentümer auch unter
dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ kennen.
Die 2024 eingeführten Regelungen sorgten insbesondere wegen der Vorgaben
für den Einbau neuer Heizungen und des vorgesehenen Anteils erneuerbarer
Energien für viele Fragen. Im Juli 2026 wurde die gesetzliche Grundlage
jedoch umfassend geändert.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere
einheitliche Vorgabe, dass neue Heizungen grundsätzlich mindestens
65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, wurde in dieser Form
aufgehoben.
Was gilt 2026 beim Einbau einer neuen Heizung?
Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heiztechnologien
wählen. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse,
Biomasseanlagen, hybride Systeme, Solarthermie und unter bestimmten
Voraussetzungen weiterhin auch Heizungen auf Basis von Gas, Heizöl
oder Flüssiggas.
Wer nach dem 29. Juli 2026 in einem bestehenden Gebäude eine neue
Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss allerdings die
gesetzlichen Anforderungen an den künftig einzusetzenden Brennstoff
beachten.
Vorgesehen ist eine schrittweise steigende Nutzung klimaneutraler
beziehungsweise gesetzlich anerkannter erneuerbarer Brennstoffe:
- ab 2029 mindestens 10 Prozent,
- ab 2030 mindestens 15 Prozent,
- ab 2035 mindestens 30 Prozent,
- ab 2040 mindestens 60 Prozent.
Für Eigentümer bedeutet das: Die Entscheidung für ein Heizsystem sollte
nicht allein anhand der heutigen Anschaffungskosten getroffen werden.
Auch die langfristige Verfügbarkeit und die voraussichtlichen Kosten
der benötigten Energieträger sollten berücksichtigt werden.
Wärmeplanungsgesetz (WPG): Welche Fristen gelten?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bleibt für Eigentümer
weiterhin relevant. Es verpflichtet die Länder dazu, sicherzustellen,
dass für die Gemeindegebiete kommunale Wärmepläne erstellt werden.
Für größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern galt hierfür
grundsätzlich der 30. Juni 2026 als Frist.
Gemeindegebiete mit 100.000 Einwohnern oder weniger müssen grundsätzlich
bis zum 30. Juni 2028 über einen entsprechenden
Wärmeplan verfügen.
Ein Wärmeplan ist vor allem ein strategisches Planungsinstrument.
Er kann Eigentümern Hinweise darauf geben, in welchen Gebieten etwa
Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Lösungen langfristig eine Rolle
spielen könnten.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Karlsruhe und Pforzheim?
Gerade für Eigentümer in Karlsruhe und Pforzheim lohnt
sich der Blick auf die örtliche Wärmeplanung.
Karlsruhe verfügt bereits über einen Energieleitplan mit integrierter
kommunaler Wärmeplanung. Dieser wurde vom Regierungspräsidium bestätigt
und dient der Stadt als strategische Grundlage für die künftige
Energie- und Wärmeversorgung.
Auch Pforzheim hat eine kommunale Wärmeplanung erstellt und arbeitet
an deren weiterer Umsetzung und Fortschreibung.
Für Eigentümer folgt daraus nicht automatisch, dass für ein einzelnes
Gebäude sofort eine bestimmte Heizungsart vorgeschrieben wird.
Die kommunalen Planungen können aber eine wichtige Orientierung bieten,
wenn beispielsweise ein Heizungstausch oder eine größere energetische
Modernisierung ansteht.
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: Was gilt 2026?
Ein weiteres Thema aus der Gesetzgebung 2024 ist der
Heizungscheck. Die damaligen Regelungen wurden in das
Gebäuderecht übernommen und sind auch 2026 für bestimmte Gebäude relevant.
Bei wassergeführten Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs
Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten gelten besondere
Prüf- und Optimierungspflichten.
Prüfung älterer Heizungsanlagen
Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die keine Wärmepumpen sind
und nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen grundsätzlich
nach 15 Betriebsjahren innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und
gegebenenfalls optimiert werden.
Für entsprechende Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut
wurden, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Heizungsprüfung und
Heizungsoptimierung bis zum 30. September 2027 vor.
Geprüft werden unter anderem die Einstellung der Heizungsanlage,
die Effizienz der Heizungspumpe, mögliche Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen
sowie Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur.
Wann ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich?
Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen
selbständigen Nutzungseinheiten eine wassergeführte Heizungsanlage neu
eingebaut oder aufgestellt, ist das Heizungssystem im Rahmen der
Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen.
Dabei geht es nicht nur um eine einfache Einstellung einzelner Heizkörper.
Zum gesetzlichen Verfahren gehören unter anderem eine raumweise
Heizlastberechnung, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung
der Vorlauftemperaturregelung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Welche Heizungsförderung gibt es 2026?
Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
bleibt für Immobilieneigentümer wichtig. Die Förderbedingungen wurden
im Juli 2026 erneut angepasst.
Für förderfähige klimafreundliche Heizungen besteht weiterhin eine
Grundförderung von 30 Prozent. Abhängig von
Antragsteller, Gebäude und persönlichen Voraussetzungen können
zusätzliche Boni hinzukommen.
Für private Eigentümer kann die Gesamtförderung unter den jeweiligen
Voraussetzungen deutlich über der Grundförderung liegen. Entscheidend
sind jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen
Förderbedingungen.
Eigentümer sollten deshalb eine Förderung möglichst vor Abschluss
endgültiger Liefer- und Leistungsverträge prüfen. Förderprogramme,
Förderhöchstbeträge und Bonusregelungen können sich verändern.
Änderungen im Mietrecht: Mieterhöhung nach einem Heizungstausch
Modernisierungsmaßnahmen können nicht nur technische, sondern auch
mietrechtliche Folgen haben.
Für bestimmte geförderte Maßnahmen zum Einbau oder zur Aufstellung
einer Heizungsanlage enthält das Bürgerliche Gesetzbuch eine besondere
Regelung zur Modernisierungsmieterhöhung.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und wurden öffentliche
Fördermittel berücksichtigt, kann die jährliche Miete grundsätzlich
um 10 Prozent der berücksichtigungsfähigen, auf die Wohnung entfallenden
Kosten nach Abzug der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöht werden.
Gleichzeitig gilt eine zusätzliche Begrenzung:
Im Zusammenhang mit dieser Heizungsmodernisierung darf sich die
monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren grundsätzlich um nicht mehr
als 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.
Ob und in welcher Höhe eine Modernisierungsmieterhöhung im konkreten
Fall zulässig ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und
der konkreten Maßnahme ab.
Kabelfernsehen und Nebenkosten: Was gilt seit dem 1. Juli 2024?
Die Änderung beim Kabelfernsehen gehört zu den
gesetzlichen Neuerungen aus 2024, die für Vermieter und Mieter weiterhin
relevant sind.
Das sogenannte Nebenkostenprivileg endete zum
1. Juli 2024. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Vermieter die monatlichen
Entgelte für einen mietvertraglich vereinbarten TV- oder
Breitbandanschluss nicht mehr wie früher über die Nebenkosten abrechnen.
Mieter können ihren Telekommunikationsanbieter grundsätzlich selbst
auswählen oder einen entsprechenden Einzelvertrag abschließen.
Für Vermieter bedeutet das, bestehende Vertrags- und
Abrechnungsstrukturen entsprechend zu prüfen.
Zertifizierter Verwalter: Welche Regeln gelten für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist weiterhin die Frage relevant,
wann ein zertifizierter Verwalter erforderlich ist.
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich die Bestellung
eines zertifizierten Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich
insbesondere bezeichnen, wer durch eine Prüfung vor einer Industrie-
und Handelskammer die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und
technischen Kenntnisse nachgewiesen hat.
Für kleinere Gemeinschaften gibt es eine gesetzliche Ausnahme:
Bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, wurde ein
Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt und verlangt weniger als
ein Drittel der Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter,
kann diese Ausnahme greifen.
Für Eigentümergemeinschaften in Karlsruhe und Pforzheim bedeutet das,
dass bei der Auswahl einer WEG-Verwaltung nicht allein Preis und
Erreichbarkeit relevant sind. Auch die fachliche Qualifikation und
die gesetzlichen Anforderungen an die Verwaltung sollten geprüft werden.
Qualifizierter Mietspiegel: Was müssen Vermieter 2026 wissen?
Auch das Thema Mietspiegel bleibt für Vermieter relevant.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Gemeinden mit mehr als
50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen.
Von einem einfachen Mietspiegel ist der
qualifizierte Mietspiegel zu unterscheiden.
Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt
und von der Gemeinde oder den Interessenvertretungen der Vermieter
und Mieter anerkannt.
Mietspiegel in Karlsruhe und Pforzheim
In Karlsruhe gilt aktuell der Mietspiegel 2025 für die Jahre 2025
und 2026. Er dient Eigentümern und Vermietern als Orientierung bei
der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Auch Pforzheim verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel.
Der aktuelle Mietspiegel 2025 ist seit April 2025 gültig und wurde
nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Für Vermieter ist deshalb sinnvoll, bei einer geplanten Mieterhöhung
nicht mit allgemeinen Durchschnittswerten zu arbeiten, sondern den
jeweils gültigen lokalen Mietspiegel und die gesetzlichen Voraussetzungen
für eine Mieterhöhung zu berücksichtigen.
CO₂-Preis 2026: Welche Auswirkungen hat er auf Eigentümer und Mieter?
Der nationale CO₂-Preis für fossile Brennstoffe
hat sich seit 2024 weiterentwickelt.
Im Jahr 2026 gilt im nationalen Emissionshandel ein Preiskorridor
von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Damit können sich
insbesondere bei mit fossilen Brennstoffen beheizten Gebäuden höhere
Kosten ergeben.
Bei vermieteten Wohngebäuden werden die CO₂-Kosten grundsätzlich
zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Entscheidend ist dabei
insbesondere der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes.
Das gesetzliche Stufenmodell führt dazu, dass bei energetisch
ungünstigeren Wohngebäuden ein größerer Anteil der CO₂-Kosten beim
Vermieter verbleibt. Bei besonders emissionsarmen Gebäuden kann
dagegen ein größerer Anteil auf den Mieter entfallen.
Damit wird die energetische Qualität einer Immobilie auch wirtschaftlich
zunehmend relevant: Verbrauch, Heiztechnik und energetischer Zustand
können unmittelbar Einfluss auf die laufenden Kosten von Eigentümern
und Mietern haben.
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO): Warum bleibt sie für Eigentümer relevant?
Auch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bleibt
Bestandteil der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Gebäudebetrieb.
Sie regelt unter anderem die Kehr- und Überprüfungspflichten bestimmter
Anlagen sowie Tätigkeiten und Gebühren im Zusammenhang mit dem
Schornsteinfegerwesen.
Für Eigentümer ist außerdem relevant, dass gesetzlich vorgeschriebene
Heizungsprüfungen teilweise mit ohnehin stattfindenden Wartungs-,
Kehr- oder Überprüfungstätigkeiten verbunden werden können.
Bei Änderungen an Heizungsanlagen sollte deshalb geprüft werden,
welche technischen Nachweise, Prüfungen und Dokumentationen im
konkreten Gebäude erforderlich sind.
Was sollten Immobilieneigentümer in Karlsruhe und Pforzheim jetzt beachten?
Die gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre zeigen vor allem
eines: Für Eigentümer reicht es nicht aus, ausschließlich die
Anschaffungskosten einer technischen Maßnahme zu betrachten.
Vor einem Heizungstausch oder einer größeren Modernisierung sollten
die aktuelle Gesetzeslage, mögliche Förderprogramme, die kommunale
Wärmeplanung sowie die langfristigen Betriebs- und Energiekosten
gemeinsam betrachtet werden.
Für Vermieter kommen zusätzlich Fragen zur Umlagefähigkeit von Kosten,
zu Modernisierungsmieterhöhungen, zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz und
zum örtlichen Mietspiegel hinzu.
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen darüber hinaus Beschlussfassung,
Finanzierung, technische Planung und die Aufgaben der WEG-Verwaltung
miteinander koordinieren.
Eine professionelle Hausverwaltung kann dabei helfen, relevante
Informationen zu bündeln, Maßnahmen organisatorisch zu begleiten
und Eigentümer frühzeitig auf erforderliche Entscheidungen hinzuweisen.
Gesetzgebung rund um Immobilien bleibt ein laufendes Thema
Was 2024 als neue Gesetzgebung für Immobilieneigentümer und Mieter
begonnen hat, ist 2026 längst nicht abgeschlossen. Vorgaben wurden
geändert, Förderbedingungen angepasst und kommunale Planungen
konkretisiert.
Eigentümer in Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung sollten deshalb bei
Investitionen und größeren Verwaltungsentscheidungen immer den
aktuellen Rechtsstand berücksichtigen und nicht ausschließlich auf
ältere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz oder zu den Änderungen
aus dem Jahr 2024 zurückgreifen.
Hinweis:
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über ausgewählte
gesetzliche Regelungen und ersetzt keine individuelle Rechts-,
Steuer- oder Energieberatung.