ENERGIE & MODERNISIERUNG

Heizung modernisieren: Neue Regeln, Wärmeplanung und Förderung 2026

Wer eine Heizung austauschen oder modernisieren möchte, muss 2026 andere Rahmenbedingungen beachten als noch zu Zeiten der GEG-Novelle 2023. Seit Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Gleichzeitig bleiben kommunale Wärmeplanung und Heizungsförderung wichtige Faktoren für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir erklären, was aktuell gilt und worauf Eigentümer in Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung achten sollten.

Heizung modernisieren: Neue Regeln, Wärmeplanung und Förderung 2026
Kurzantwort

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz anstelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Die pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden gelten jedoch schrittweise steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe. Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin staatlich gefördert.

Heizung modernisieren 2026: Was sich seit der GEG-Novelle 2023 geändert hat

Wer 2026 eine Heizung modernisieren oder austauschen möchte, trifft auf deutlich andere Rahmenbedingungen als noch nach der viel diskutierten GEG-Novelle 2023. Das damalige Gebäudeenergiegesetz, häufig auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wurde inzwischen umfassend geändert.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit wurde die bisherige pauschale Vorgabe aufgehoben, nach der neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollten.

Eigentümer haben heute wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Gleichzeitig bleiben langfristige Anforderungen an fossile Brennstoffe, die kommunale Wärmeplanung, Förderbedingungen und technische Optimierungspflichten wichtige Themen.

Gerade für Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften in Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung lohnt sich deshalb eine sorgfältige Planung. Entscheidend ist nicht nur, welche Heizung technisch möglich ist, sondern auch, welche Lösung wirtschaftlich, förderfähig und langfristig sinnvoll ist.

Vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Viele Eigentümer kennen noch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes aus den Jahren 2023 und 2024. Damals stand insbesondere die sogenannte 65-Prozent-Regel im Mittelpunkt der Diskussion.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde dieser Ansatz im Juli 2026 geändert. Die einheitliche Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung entfällt.

Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude stehen Eigentümern nun verschiedene technische Möglichkeiten offen. Dazu gehören unter anderem:

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen,
  • Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen,
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen,
  • Solarthermie-Hybridheizungen,
  • Biomasseheizungen,
  • Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze,
  • Stromdirektheizungen,
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sowie
  • weitere innovative Heizlösungen.

Die Wahlfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass jede Heizungsart langfristig unter denselben wirtschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen betrieben werden kann. Besonders bei neuen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen Eigentümer die zukünftigen Vorgaben für klimaneutrale Brennstoffe berücksichtigen.

Gilt die 65-Prozent-Regel für Heizungen 2026 noch?

Nein. Die frühere allgemeine 65-Prozent-Regel wurde mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben.

Die früheren Suchbegriffe wie „GEG 2024 Bestandsgebäude“, „65 Prozent erneuerbare Energien Heizung“ oder „65-EE-Pflicht“ beziehen sich damit auf die frühere Rechtslage.

Eigentümer sollten deshalb ältere Informationen zur GEG-Novelle 2023 oder zum Gebäudeenergiegesetz 2024 nicht ungeprüft auf einen Heizungstausch im Jahr 2026 übertragen.

Statt einer pauschalen 65-Prozent-Vorgabe enthält das aktuelle Gesetz unterschiedliche Anforderungen abhängig von der gewählten Heiztechnik.

Darf man 2026 noch eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen?

Ja. Auch nach der Gesetzesänderung können in bestehenden Gebäuden grundsätzlich weiterhin Heizungsanlagen eingebaut werden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden.

Allerdings gelten für entsprechende Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, künftig schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil bestimmter klimaneutraler Brennstoffe.

Welche Brennstoffanteile gelten künftig?

Bei einer nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in einem bestehenden Gebäude müssen nach aktueller Rechtslage folgende Anteile berücksichtigt werden:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent,
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent,
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent,
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent.

Anerkannt werden dabei unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie bestimmte Formen von Wasserstoff und daraus hergestellte Derivate.

Für Eigentümer bedeutet das: Eine neue fossile Heizungsanlage sollte nicht ausschließlich nach dem heutigen Anschaffungspreis beurteilt werden. Auch die langfristige Verfügbarkeit und Preisentwicklung geeigneter Brennstoffe kann für die Wirtschaftlichkeit entscheidend werden.

Was bedeutet das für die Planung?

Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, sollte deshalb mehrere Szenarien vergleichen. Dazu gehören neben den Investitionskosten auch die voraussichtlichen Betriebskosten, die Entwicklung der CO₂-Bepreisung, die Anforderungen an zukünftige Brennstoffanteile und mögliche Alternativen wie Wärmepumpe oder Wärmenetz.

Eine kurzfristig günstigere Lösung ist nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung über die gesamte Nutzungsdauer einer Heizungsanlage.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung 2026?

Die kommunale Wärmeplanung bleibt auch nach der Änderung des Heizungsrechts ein wichtiges strategisches Instrument.

Städte und Gemeinden untersuchen dabei, wie die zukünftige Wärmeversorgung in ihrem Gebiet entwickelt werden kann. Analysiert werden unter anderem bestehende Wärmenetze, mögliche Erweiterungsgebiete, erneuerbare Wärmequellen und der langfristige Wärmebedarf.

Für Eigentümer kann die Wärmeplanung Hinweise darauf geben, ob beispielsweise ein Anschluss an ein Wärme- oder Nahwärmenetz langfristig eine realistische Option sein könnte.

Wichtig ist jedoch: Ein kommunaler Wärmeplan bedeutet nicht automatisch, dass ein einzelner Eigentümer eine bestimmte Heizungsart einbauen muss.

Kommunale Wärmeplanung in Karlsruhe

Karlsruhe verfügt bereits über einen Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung. Dieser wurde vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungspräsidium bestätigt.

Der Energieleitplan dient der Stadt als strategisches Planungsinstrument. Er hat für sich genommen keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber einzelnen Immobilieneigentümern.

Für Eigentümer in Karlsruhe kann der Plan dennoch eine wichtige Orientierung darstellen, wenn größere Modernisierungen oder ein Heizungstausch geplant werden. Gerade bei langfristigen Investitionen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung.

Kommunale Wärmeplanung in Pforzheim

Auch Pforzheim beschäftigt sich intensiv mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Stadt hat bereits eine Wärmeplanung erarbeitet und führt die Planung und Umsetzung auch 2026 weiter.

Ziel ist es, Potenziale für eine langfristig klimafreundlichere Wärmeversorgung zu identifizieren und mögliche Wärmenetzgebiete sowie dezentrale Lösungen zu untersuchen.

Auch hier gilt: Die Wärmeplanung allein verpflichtet einen Eigentümer nicht automatisch dazu, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu wählen.

Für Eigentümer in Pforzheim kann sie aber ein relevanter Baustein bei der Entscheidung sein, ob beispielsweise Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybridlösung oder eine andere Technik langfristig sinnvoll erscheint.

Heizungstausch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Austausch einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische und wirtschaftliche Entscheidung.

Eigentümer müssen häufig unterschiedliche Interessen, Investitionsmöglichkeiten und Vorstellungen über die zukünftige Heiztechnik miteinander abstimmen.

Vor einer Entscheidung sollte die Eigentümergemeinschaft deshalb möglichst belastbare Grundlagen schaffen.

Welche Punkte sollte eine WEG vor dem Heizungstausch prüfen?

  • Alter und technischer Zustand der bestehenden Heizungsanlage,
  • aktueller und zukünftiger Wärmebedarf des Gebäudes,
  • mögliche Heiztechnologien für das konkrete Objekt,
  • Investitions- und laufende Betriebskosten,
  • mögliche Förderprogramme,
  • Entwicklung der lokalen Wärmeplanung,
  • notwendige technische Planungen und Angebote,
  • Finanzierung innerhalb der Eigentümergemeinschaft,
  • erforderliche Beschlüsse und Umsetzungsfristen.

Gerade in größeren Mehrfamilienhäusern ist ein Heizungstausch deshalb selten eine Entscheidung, die sinnvoll innerhalb weniger Tage getroffen werden kann.

Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert den Eigentümern den Vergleich verschiedener Varianten und schafft eine bessere Grundlage für die Beschlussfassung.

Gasetagenheizungen und Mehrfamilienhäuser: Warum die Planung komplex sein kann

Bereits im Zusammenhang mit der GEG-Novelle 2023 waren Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern ein wichtiges Thema. Auch 2026 bleibt die Modernisierung solcher Gebäude häufig anspruchsvoller als der Austausch einer einzelnen Zentralheizung.

Eigentümergemeinschaften müssen beispielsweise prüfen, ob dezentrale Systeme erhalten oder langfristig durch eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung ersetzt werden sollen.

Dabei spielen bauliche Voraussetzungen, Leitungswege, vorhandene Heizflächen, Warmwasserbereitung, Investitionskosten und die Eigentümerstruktur eine Rolle.

Auch ein möglicher Wärmenetzanschluss oder eine zentrale Wärmepumpenlösung kann je nach Gebäude völlig unterschiedliche technische Anpassungen erfordern.

Heizungsförderung 2026: Welche Unterstützung gibt es?

Die staatliche Heizungsförderung wird auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt.

Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für private Eigentümer können abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und der konkreten Maßnahme zusätzliche Bonusförderungen hinzukommen.

Wie hoch kann die Förderung für private Eigentümer sein?

Nach den aktuellen KfW-Bedingungen liegt die Förderung für private Eigentümer grundsätzlich zwischen 30 und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

Neben der Grundförderung können insbesondere bestimmte Boni für selbstnutzende Eigentümer relevant sein.

Die tatsächlich erreichbare Förderhöhe hängt jedoch vom konkreten Objekt, der geplanten Heizungsanlage, der Eigentümer- beziehungsweise Antragstellerstruktur und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.

Förderung rechtzeitig prüfen

Förderprogramme sollten bereits in einer frühen Planungsphase geprüft werden. Eigentümer sollten insbesondere darauf achten, welche Voraussetzungen vor Beauftragung beziehungsweise Umsetzung einer Maßnahme erfüllt sein müssen.

Eine Förderung sollte nicht erst dann recherchiert werden, wenn eine neue Heizungsanlage bereits bestellt oder eingebaut wurde.

Da sich Förderbedingungen ändern können, ist vor jedem konkreten Vorhaben der aktuelle Stand bei der zuständigen Förderstelle zu prüfen.

Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung bleiben ebenfalls relevant

Neben den Regeln für den Austausch einer Heizungsanlage enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin Vorgaben zur Prüfung und Optimierung bestehender Heizungen.

Für bestimmte wassergeführte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten bestehen besondere Prüfpflichten.

Anlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden und keine Wärmepumpen sind, müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung unterzogen werden.

Entsprechende Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen grundsätzlich bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.

Was wird bei der Heizungsprüfung betrachtet?

Im Rahmen der Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Einstellungen der Heizungsanlage,
  • Heizkurve und Vorlauftemperatur,
  • Effizienz der eingesetzten Heizungspumpe,
  • Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen,
  • Nachtabsenkung und weitere Betriebsparameter.

Dadurch sollen bestehende Anlagen effizienter betrieben werden können, ohne dass zwingend sofort ein vollständiger Heizungstausch erforderlich ist.

Hydraulischer Abgleich bei größeren Wohngebäuden

Auch der hydraulische Abgleich bleibt ein wichtiges Thema bei der Modernisierung von Heizungsanlagen.

Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine wassergeführte Heizungsanlage neu eingebaut oder aufgestellt, muss das Heizungssystem zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abgeglichen werden.

Dazu gehören unter anderem eine raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der vorhandenen Heizflächen sowie die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Für Eigentümergemeinschaften sollte dieser Punkt bereits bei der technischen Planung berücksichtigt werden, da er Teil des gesamten Heizsystems und nicht lediglich eine spätere Feinjustierung einzelner Heizkörper ist.

Was sollten Eigentümer vor einem Heizungstausch konkret prüfen?

Die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage sollte möglichst nicht erst dann beginnen, wenn die bestehende Anlage irreparabel ausfällt.

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme gibt Eigentümern mehr Zeit, technische Möglichkeiten, Förderungen und Finanzierung miteinander zu vergleichen.

Vor einer Modernisierung sind insbesondere folgende Fragen sinnvoll:

  • Wie alt ist die bestehende Heizungsanlage und wie zuverlässig arbeitet sie noch?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Wärmebedarf des Gebäudes?
  • Welche Vorlauftemperaturen werden benötigt?
  • Sind vorhandene Heizkörper für eine Wärmepumpe geeignet?
  • Stehen ausreichend Flächen für Außen- oder Technikkomponenten zur Verfügung?
  • Welche Entwicklung zeigt die kommunale Wärmeplanung?
  • Ist perspektivisch ein Anschluss an ein Wärmenetz realistisch?
  • Welche Investitions- und Betriebskosten entstehen bei den verschiedenen Varianten?
  • Welche Förderprogramme können genutzt werden?
  • Welche Beschlüsse und Finanzierungsentscheidungen sind bei einer WEG notwendig?

Je größer das Gebäude und je komplexer die Eigentümerstruktur, desto sinnvoller ist eine frühzeitige technische und organisatorische Vorbereitung.

Welche Rolle kann eine professionelle Immobilienverwaltung übernehmen?

Eine Hausverwaltung ersetzt weder Energieberatung noch Heizungsplanung oder Fachhandwerk. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt sie jedoch eine wichtige organisatorische Rolle.

Dazu können beispielsweise die Einholung und Koordination von Angeboten, die Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, die Zusammenstellung von Entscheidungsgrundlagen, die Kommunikation mit Eigentümern und Fachunternehmen sowie die Begleitung der beschlossenen Maßnahmen gehören.

Gerade bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssen technische, finanzielle und organisatorische Informationen zusammengeführt werden. Eine strukturierte Verwaltung kann dazu beitragen, dass Eigentümer nachvollziehbar über die einzelnen Schritte informiert bleiben.

VOCON unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer in Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung bei der laufenden Verwaltung und der organisatorischen Begleitung von Maßnahmen rund um ihre Immobilie.

Heizung modernisieren in Karlsruhe und Pforzheim: Lokal planen statt pauschal entscheiden

Bei der Modernisierung einer Heizungsanlage unterscheiden sich Gebäude teilweise erheblich voneinander. Ein Mehrfamilienhaus in Karlsruhe kann andere technische und infrastrukturelle Voraussetzungen haben als ein vergleichbares Objekt in Pforzheim oder im umliegenden Raum.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein danach getroffen werden, welche Heiztechnologie bundesweit besonders häufig diskutiert wird.

Lokale Wärmenetze, Gebäudestruktur, Grundstückssituation, Stromanschluss, energetischer Zustand und vorhandene Wärmeverteilung können die Eignung verschiedener Systeme wesentlich beeinflussen.

Eigentümer sollten deshalb bundesweite Gesetzgebung, Förderbedingungen und die lokale Wärmeplanung gemeinsam betrachten.

Fazit: Mehr Wahlfreiheit bedeutet auch mehr Planungsverantwortung

Die Gesetzesänderung 2026 hat den Rahmen für den Heizungstausch deutlich verändert. Die frühere allgemeine 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz ist entfallen, und Eigentümer können wieder zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.

Gleichzeitig ist die Entscheidung dadurch nicht automatisch einfacher geworden. Bei neuen Gas- und Ölheizungen müssen zukünftige Brennstoffanforderungen berücksichtigt werden. Bei klimafreundlichen Heizsystemen spielen Förderung, technische Eignung und Investitionskosten eine wichtige Rolle.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen Beschlussfassung, Finanzierung und die Koordination der Umsetzung hinzu. Auch kommunale Wärmeplanung, Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich können für die langfristige Planung relevant sein.

Wer eine Heizung modernisieren möchte, sollte deshalb nicht nur fragen: „Welche Heizung darf ich 2026 einbauen?“, sondern vor allem: „Welche Lösung passt langfristig zu meinem Gebäude?“

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand September 2026. Er ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vor einer konkreten Investitionsentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die technischen Voraussetzungen des Gebäudes und die jeweils geltenden Förderbedingungen geprüft werden.

Kurz zusammengefasst

Fazit

Beim Heizungstausch sollten Eigentümer 2026 nicht nur die Anschaffungskosten betrachten. Relevant sind auch die aktuelle Gesetzeslage, die langfristigen Anforderungen an Energieträger, die kommunale Wärmeplanung und verfügbare Förderprogramme. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen zusätzlich Beschlussfassung, Finanzierung und Koordination der Maßnahme hinzu. Eine frühzeitige technische und wirtschaftliche Planung schafft eine bessere Grundlage für langfristige Entscheidungen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen 2026 noch?

Nein. Mit dem seit 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen aufgehoben. Eigentümer können grundsätzlich wieder zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.

Darf 2026 noch eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden?

Ja. Auch Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in bestehende Gebäude eingebaut werden, gelten jedoch künftig steigende Anforderungen an den Anteil bestimmter klimaneutraler Brennstoffe.

Welche Anforderungen gelten für neue Gas- und Ölheizungen?

Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz eine stufenweise Entwicklung vor: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich anerkannten klimaneutralen Brennstoffen.

Gibt es 2026 noch eine Förderung für den Heizungstausch?

Ja. Die KfW-Heizungsförderung wird fortgeführt. Die Grundförderung beträgt nach den seit Juli 2026 geltenden Förderbedingungen weiterhin 30 Prozent. Je nach Antragsteller und persönlichen Voraussetzungen können zusätzliche Boni möglich sein.

Wie hoch kann die Heizungsförderung 2026 sein?

Für private Eigentümer beginnt die Förderung grundsätzlich bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Abhängig von Voraussetzungen wie Selbstnutzung, Einkommen und Art des Heizungstauschs können weitere Förderbestandteile hinzukommen. Die tatsächliche Förderhöhe muss für den konkreten Antrag geprüft werden.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung zeigt strategisch, wie die zukünftige Wärmeversorgung eines Stadtgebiets entwickelt werden kann. Sie kann Eigentümern wichtige Hinweise zu Wärmenetzen und anderen Versorgungsoptionen geben, schreibt für ein einzelnes Gebäude aber nicht automatisch eine bestimmte Heiztechnik vor.

Gibt es eine kommunale Wärmeplanung in Karlsruhe?

Ja. Karlsruhe verfügt über einen Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung. Dieser dient der Stadt als strategische Grundlage für die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung.

Gibt es eine kommunale Wärmeplanung in Pforzheim?

Ja. Pforzheim hat eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet und befasst sich auch 2026 mit deren Fortschreibung und Umsetzung.

Was sollte eine WEG vor einem Heizungstausch prüfen?

Wohnungseigentümergemeinschaften sollten unter anderem den technischen Zustand der bestehenden Anlage, mögliche Heizsysteme, Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten sowie die notwendigen Beschlüsse und die Finanzierung der Maßnahme prüfen.

TRANSPARENZ

Quellen & weiterführende Informationen


Bundesregierung – Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Regeln seit Juli 2026


Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – geltende Gesetzesfassung


§ 43 GModG – Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen


KfW – Aktuelle Heizungsförderung


KfW – Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026


Stadt Karlsruhe – Energieleitplan und kommunale Wärmeplanung


Stadt Pforzheim – Kommunale Wärmeplanung

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