Heizung modernisieren 2026: Was sich seit der GEG-Novelle 2023 geändert hat
Wer 2026 eine Heizung modernisieren oder austauschen möchte, trifft auf deutlich andere
Rahmenbedingungen als noch nach der viel diskutierten GEG-Novelle 2023. Das damalige
Gebäudeenergiegesetz, häufig auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wurde inzwischen
umfassend geändert.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit wurde die
bisherige pauschale Vorgabe aufgehoben, nach der neue Heizungen grundsätzlich mindestens
65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollten.
Eigentümer haben heute wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Gleichzeitig bleiben
langfristige Anforderungen an fossile Brennstoffe, die kommunale Wärmeplanung,
Förderbedingungen und technische Optimierungspflichten wichtige Themen.
Gerade für Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften in Karlsruhe,
Pforzheim und Umgebung lohnt sich deshalb eine sorgfältige Planung. Entscheidend ist nicht
nur, welche Heizung technisch möglich ist, sondern auch, welche Lösung wirtschaftlich,
förderfähig und langfristig sinnvoll ist.
Vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Viele Eigentümer kennen noch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes aus den Jahren
2023 und 2024. Damals stand insbesondere die sogenannte
65-Prozent-Regel im Mittelpunkt der Diskussion.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde dieser Ansatz im Juli 2026 geändert.
Die einheitliche Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien
für die Wärmeversorgung entfällt.
Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude stehen Eigentümern
nun verschiedene technische Möglichkeiten offen. Dazu gehören unter anderem:
- elektrisch betriebene Wärmepumpen,
- Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen,
- Wärmepumpen-Hybridheizungen,
- Solarthermie-Hybridheizungen,
- Biomasseheizungen,
- Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze,
- Stromdirektheizungen,
- hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sowie
- weitere innovative Heizlösungen.
Die Wahlfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass jede Heizungsart langfristig unter denselben
wirtschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen betrieben werden kann. Besonders bei
neuen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen Eigentümer die zukünftigen Vorgaben
für klimaneutrale Brennstoffe berücksichtigen.
Gilt die 65-Prozent-Regel für Heizungen 2026 noch?
Nein. Die frühere allgemeine 65-Prozent-Regel wurde mit dem neuen
Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben.
Die früheren Suchbegriffe wie „GEG 2024 Bestandsgebäude“,
„65 Prozent erneuerbare Energien Heizung“ oder
„65-EE-Pflicht“ beziehen sich damit auf die frühere Rechtslage.
Eigentümer sollten deshalb ältere Informationen zur GEG-Novelle 2023 oder zum
Gebäudeenergiegesetz 2024 nicht ungeprüft auf einen Heizungstausch im Jahr 2026
übertragen.
Statt einer pauschalen 65-Prozent-Vorgabe enthält das aktuelle Gesetz unterschiedliche
Anforderungen abhängig von der gewählten Heiztechnik.
Darf man 2026 noch eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen?
Ja. Auch nach der Gesetzesänderung können in bestehenden Gebäuden grundsätzlich
weiterhin Heizungsanlagen eingebaut werden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas
betrieben werden.
Allerdings gelten für entsprechende Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut
werden, künftig schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil bestimmter
klimaneutraler Brennstoffe.
Welche Brennstoffanteile gelten künftig?
Bei einer nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung
in einem bestehenden Gebäude müssen nach aktueller Rechtslage folgende Anteile
berücksichtigt werden:
- ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent,
- ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent,
- ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent,
- ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent.
Anerkannt werden dabei unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise
Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie bestimmte Formen von Wasserstoff
und daraus hergestellte Derivate.
Für Eigentümer bedeutet das: Eine neue fossile Heizungsanlage sollte nicht ausschließlich
nach dem heutigen Anschaffungspreis beurteilt werden. Auch die langfristige
Verfügbarkeit und Preisentwicklung geeigneter Brennstoffe kann für die
Wirtschaftlichkeit entscheidend werden.
Was bedeutet das für die Planung?
Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, sollte deshalb mehrere
Szenarien vergleichen. Dazu gehören neben den Investitionskosten auch die
voraussichtlichen Betriebskosten, die Entwicklung der CO₂-Bepreisung,
die Anforderungen an zukünftige Brennstoffanteile und mögliche Alternativen
wie Wärmepumpe oder Wärmenetz.
Eine kurzfristig günstigere Lösung ist nicht automatisch die wirtschaftlichste
Lösung über die gesamte Nutzungsdauer einer Heizungsanlage.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung 2026?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt auch nach der Änderung des
Heizungsrechts ein wichtiges strategisches Instrument.
Städte und Gemeinden untersuchen dabei, wie die zukünftige Wärmeversorgung
in ihrem Gebiet entwickelt werden kann. Analysiert werden unter anderem
bestehende Wärmenetze, mögliche Erweiterungsgebiete, erneuerbare Wärmequellen
und der langfristige Wärmebedarf.
Für Eigentümer kann die Wärmeplanung Hinweise darauf geben, ob beispielsweise
ein Anschluss an ein Wärme- oder Nahwärmenetz langfristig eine realistische
Option sein könnte.
Wichtig ist jedoch: Ein kommunaler Wärmeplan bedeutet nicht automatisch,
dass ein einzelner Eigentümer eine bestimmte Heizungsart einbauen muss.
Kommunale Wärmeplanung in Karlsruhe
Karlsruhe verfügt bereits über einen Energieleitplan mit integrierter
kommunaler Wärmeplanung. Dieser wurde vom Gemeinderat beschlossen und
vom Regierungspräsidium bestätigt.
Der Energieleitplan dient der Stadt als strategisches Planungsinstrument.
Er hat für sich genommen keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber
einzelnen Immobilieneigentümern.
Für Eigentümer in Karlsruhe kann der Plan dennoch eine wichtige Orientierung
darstellen, wenn größere Modernisierungen oder ein Heizungstausch geplant werden.
Gerade bei langfristigen Investitionen lohnt sich deshalb ein Blick auf die
Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung.
Kommunale Wärmeplanung in Pforzheim
Auch Pforzheim beschäftigt sich intensiv mit der kommunalen Wärmeplanung.
Die Stadt hat bereits eine Wärmeplanung erarbeitet und führt die Planung
und Umsetzung auch 2026 weiter.
Ziel ist es, Potenziale für eine langfristig klimafreundlichere Wärmeversorgung
zu identifizieren und mögliche Wärmenetzgebiete sowie dezentrale Lösungen
zu untersuchen.
Auch hier gilt: Die Wärmeplanung allein verpflichtet einen Eigentümer nicht
automatisch dazu, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu wählen.
Für Eigentümer in Pforzheim kann sie aber ein relevanter Baustein bei der
Entscheidung sein, ob beispielsweise Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybridlösung
oder eine andere Technik langfristig sinnvoll erscheint.
Heizungstausch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Austausch einer gemeinschaftlich
genutzten Heizungsanlage nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische
und wirtschaftliche Entscheidung.
Eigentümer müssen häufig unterschiedliche Interessen, Investitionsmöglichkeiten
und Vorstellungen über die zukünftige Heiztechnik miteinander abstimmen.
Vor einer Entscheidung sollte die Eigentümergemeinschaft deshalb möglichst
belastbare Grundlagen schaffen.
Welche Punkte sollte eine WEG vor dem Heizungstausch prüfen?
- Alter und technischer Zustand der bestehenden Heizungsanlage,
- aktueller und zukünftiger Wärmebedarf des Gebäudes,
- mögliche Heiztechnologien für das konkrete Objekt,
- Investitions- und laufende Betriebskosten,
- mögliche Förderprogramme,
- Entwicklung der lokalen Wärmeplanung,
- notwendige technische Planungen und Angebote,
- Finanzierung innerhalb der Eigentümergemeinschaft,
- erforderliche Beschlüsse und Umsetzungsfristen.
Gerade in größeren Mehrfamilienhäusern ist ein Heizungstausch deshalb selten
eine Entscheidung, die sinnvoll innerhalb weniger Tage getroffen werden kann.
Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert den Eigentümern den Vergleich
verschiedener Varianten und schafft eine bessere Grundlage für die
Beschlussfassung.
Gasetagenheizungen und Mehrfamilienhäuser: Warum die Planung komplex sein kann
Bereits im Zusammenhang mit der GEG-Novelle 2023 waren
Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern ein wichtiges Thema.
Auch 2026 bleibt die Modernisierung solcher Gebäude häufig anspruchsvoller
als der Austausch einer einzelnen Zentralheizung.
Eigentümergemeinschaften müssen beispielsweise prüfen, ob dezentrale Systeme
erhalten oder langfristig durch eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung ersetzt
werden sollen.
Dabei spielen bauliche Voraussetzungen, Leitungswege, vorhandene Heizflächen,
Warmwasserbereitung, Investitionskosten und die Eigentümerstruktur eine Rolle.
Auch ein möglicher Wärmenetzanschluss oder eine zentrale Wärmepumpenlösung
kann je nach Gebäude völlig unterschiedliche technische Anpassungen erfordern.
Heizungsförderung 2026: Welche Unterstützung gibt es?
Die staatliche Heizungsförderung wird auch nach Inkrafttreten des
Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt.
Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst.
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent
der förderfähigen Kosten.
Für private Eigentümer können abhängig von den persönlichen Voraussetzungen
und der konkreten Maßnahme zusätzliche Bonusförderungen hinzukommen.
Wie hoch kann die Förderung für private Eigentümer sein?
Nach den aktuellen KfW-Bedingungen liegt die Förderung für private
Eigentümer grundsätzlich zwischen 30 und bis zu 80 Prozent der förderfähigen
Kosten, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Neben der Grundförderung können insbesondere bestimmte Boni für
selbstnutzende Eigentümer relevant sein.
Die tatsächlich erreichbare Förderhöhe hängt jedoch vom konkreten Objekt,
der geplanten Heizungsanlage, der Eigentümer- beziehungsweise Antragstellerstruktur
und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.
Förderung rechtzeitig prüfen
Förderprogramme sollten bereits in einer frühen Planungsphase geprüft werden.
Eigentümer sollten insbesondere darauf achten, welche Voraussetzungen vor
Beauftragung beziehungsweise Umsetzung einer Maßnahme erfüllt sein müssen.
Eine Förderung sollte nicht erst dann recherchiert werden, wenn eine neue
Heizungsanlage bereits bestellt oder eingebaut wurde.
Da sich Förderbedingungen ändern können, ist vor jedem konkreten Vorhaben
der aktuelle Stand bei der zuständigen Förderstelle zu prüfen.
Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung bleiben ebenfalls relevant
Neben den Regeln für den Austausch einer Heizungsanlage enthält das
Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin Vorgaben zur Prüfung und Optimierung
bestehender Heizungen.
Für bestimmte wassergeführte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens
sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten bestehen
besondere Prüfpflichten.
Anlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden und keine Wärmepumpen
sind, müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren
nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
unterzogen werden.
Entsprechende Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden,
müssen grundsätzlich bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Was wird bei der Heizungsprüfung betrachtet?
Im Rahmen der Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
- Einstellungen der Heizungsanlage,
- Heizkurve und Vorlauftemperatur,
- Effizienz der eingesetzten Heizungspumpe,
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen,
- Nachtabsenkung und weitere Betriebsparameter.
Dadurch sollen bestehende Anlagen effizienter betrieben werden können,
ohne dass zwingend sofort ein vollständiger Heizungstausch erforderlich ist.
Hydraulischer Abgleich bei größeren Wohngebäuden
Auch der hydraulische Abgleich bleibt ein wichtiges Thema
bei der Modernisierung von Heizungsanlagen.
Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen
selbständigen Nutzungseinheiten eine wassergeführte Heizungsanlage neu
eingebaut oder aufgestellt, muss das Heizungssystem zum Zweck der
Inbetriebnahme hydraulisch abgeglichen werden.
Dazu gehören unter anderem eine raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung
und gegebenenfalls Optimierung der vorhandenen Heizflächen sowie die
Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Für Eigentümergemeinschaften sollte dieser Punkt bereits bei der technischen
Planung berücksichtigt werden, da er Teil des gesamten Heizsystems und nicht
lediglich eine spätere Feinjustierung einzelner Heizkörper ist.
Was sollten Eigentümer vor einem Heizungstausch konkret prüfen?
Die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage sollte möglichst nicht erst
dann beginnen, wenn die bestehende Anlage irreparabel ausfällt.
Eine frühzeitige Bestandsaufnahme gibt Eigentümern mehr Zeit, technische
Möglichkeiten, Förderungen und Finanzierung miteinander zu vergleichen.
Vor einer Modernisierung sind insbesondere folgende Fragen sinnvoll:
- Wie alt ist die bestehende Heizungsanlage und wie zuverlässig arbeitet sie noch?
- Wie hoch ist der tatsächliche Wärmebedarf des Gebäudes?
- Welche Vorlauftemperaturen werden benötigt?
- Sind vorhandene Heizkörper für eine Wärmepumpe geeignet?
- Stehen ausreichend Flächen für Außen- oder Technikkomponenten zur Verfügung?
- Welche Entwicklung zeigt die kommunale Wärmeplanung?
- Ist perspektivisch ein Anschluss an ein Wärmenetz realistisch?
- Welche Investitions- und Betriebskosten entstehen bei den verschiedenen Varianten?
- Welche Förderprogramme können genutzt werden?
- Welche Beschlüsse und Finanzierungsentscheidungen sind bei einer WEG notwendig?
Je größer das Gebäude und je komplexer die Eigentümerstruktur, desto sinnvoller
ist eine frühzeitige technische und organisatorische Vorbereitung.
Welche Rolle kann eine professionelle Immobilienverwaltung übernehmen?
Eine Hausverwaltung ersetzt weder Energieberatung noch Heizungsplanung oder
Fachhandwerk. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt sie jedoch
eine wichtige organisatorische Rolle.
Dazu können beispielsweise die Einholung und Koordination von Angeboten,
die Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, die Zusammenstellung von
Entscheidungsgrundlagen, die Kommunikation mit Eigentümern und Fachunternehmen
sowie die Begleitung der beschlossenen Maßnahmen gehören.
Gerade bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssen technische,
finanzielle und organisatorische Informationen zusammengeführt werden.
Eine strukturierte Verwaltung kann dazu beitragen, dass Eigentümer
nachvollziehbar über die einzelnen Schritte informiert bleiben.
VOCON unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer in
Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung bei der laufenden Verwaltung und der
organisatorischen Begleitung von Maßnahmen rund um ihre Immobilie.
Heizung modernisieren in Karlsruhe und Pforzheim: Lokal planen statt pauschal entscheiden
Bei der Modernisierung einer Heizungsanlage unterscheiden sich Gebäude
teilweise erheblich voneinander. Ein Mehrfamilienhaus in Karlsruhe kann
andere technische und infrastrukturelle Voraussetzungen haben als ein
vergleichbares Objekt in Pforzheim oder im umliegenden Raum.
Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein danach getroffen werden,
welche Heiztechnologie bundesweit besonders häufig diskutiert wird.
Lokale Wärmenetze, Gebäudestruktur, Grundstückssituation, Stromanschluss,
energetischer Zustand und vorhandene Wärmeverteilung können die Eignung
verschiedener Systeme wesentlich beeinflussen.
Eigentümer sollten deshalb bundesweite Gesetzgebung, Förderbedingungen und
die lokale Wärmeplanung gemeinsam betrachten.
Fazit: Mehr Wahlfreiheit bedeutet auch mehr Planungsverantwortung
Die Gesetzesänderung 2026 hat den Rahmen für den Heizungstausch deutlich
verändert. Die frühere allgemeine 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz
ist entfallen, und Eigentümer können wieder zwischen verschiedenen
Heiztechnologien wählen.
Gleichzeitig ist die Entscheidung dadurch nicht automatisch einfacher geworden.
Bei neuen Gas- und Ölheizungen müssen zukünftige Brennstoffanforderungen
berücksichtigt werden. Bei klimafreundlichen Heizsystemen spielen Förderung,
technische Eignung und Investitionskosten eine wichtige Rolle.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen Beschlussfassung, Finanzierung
und die Koordination der Umsetzung hinzu. Auch kommunale Wärmeplanung,
Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich können für die langfristige
Planung relevant sein.
Wer eine Heizung modernisieren möchte, sollte deshalb nicht nur fragen:
„Welche Heizung darf ich 2026 einbauen?“, sondern vor allem:
„Welche Lösung passt langfristig zu meinem Gebäude?“
Hinweis:
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand September 2026.
Er ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
Vor einer konkreten Investitionsentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage,
die technischen Voraussetzungen des Gebäudes und die jeweils geltenden
Förderbedingungen geprüft werden.