WEG-VERWALTUNG

Zertifizierter Verwalter nach WEG: Was Eigentümer 2026 wissen sollten

Seit Dezember 2023 spielt der zertifizierte Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften eine wichtige Rolle. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters grundsätzlich zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Wir erklären, was die Zertifizierung bedeutet, wann Ausnahmen gelten und worauf Eigentümer bei der Auswahl einer WEG-Verwaltung achten sollten.

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Kurzantwort

Ein zertifizierter Verwalter weist nach § 26a WEG durch eine IHK-Prüfung die für die Wohnungseigentumsverwaltung erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nach. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich die Bestellung eines solchen Verwalters. Eine Ausnahme kann bei kleinen selbstverwalteten Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten gelten.

Kurz zusammengefasst

Fazit

Die Zertifizierung schafft für Wohnungseigentümer eine zusätzliche fachliche Orientierung bei der Auswahl einer Verwaltung. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung von Erfahrung, Erreichbarkeit, Organisation und Arbeitsweise. Für eine gute WEG-Verwaltung sind neben rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnissen vor allem transparente Prozesse, eine nachvollziehbare Kommunikation und eine zuverlässige Betreuung der Eigentümergemeinschaft entscheidend.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Was ist ein zertifizierter Verwalter nach WEG?

Als zertifizierter Verwalter darf sich grundsätzlich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass die für die Tätigkeit erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse vorhanden sind.

Muss jede Wohnungseigentümergemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellen?

Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Ausnahme kann gelten, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer selbst zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.

Seit wann besteht der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?

Die Regelung nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG ist seit dem 1. Dezember 2023 praktisch besonders relevant, weil seit diesem Zeitpunkt die Übergangsregelung für bereits bestellte Verwalter ausgelaufen ist.

Welche Kenntnisse werden bei der Prüfung zum zertifizierten Verwalter geprüft?

Die Prüfung umfasst Grundlagen der Immobilienwirtschaft sowie rechtliche, kaufmännische und technische Themen. In den rechtlichen, kaufmännischen und technischen Bereichen sind vertiefte Kenntnisse erforderlich.

Wer ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt?

Bestimmte Qualifikationen sind einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Dazu gehören unter anderem die Befähigung zum Richteramt, eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, ein Abschluss als geprüfter Immobilienfachwirt oder ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

Reicht die Zertifizierung allein für eine gute WEG-Verwaltung aus?

Nein. Die Zertifizierung dokumentiert bestimmte fachliche Kenntnisse, sagt aber nicht allein aus, wie gut eine Verwaltung organisiert ist. Eigentümer sollten zusätzlich auf Erfahrung, Erreichbarkeit, Transparenz, digitale Prozesse, Kommunikation und die Qualität der laufenden Betreuung achten.

Gibt es zertifizierte Verwalter auch in Karlsruhe und Pforzheim?

Ja. Die IHK Karlsruhe führt Prüfungen zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter durch. Eigentümergemeinschaften in Karlsruhe, Pforzheim und Umgebung können bei der Auswahl einer Verwaltung gezielt nach der Zertifizierung und weiteren Qualifikationen fragen.

TRANSPARENZ

Quellen & weiterführende Informationen


§ 19 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung und zertifizierter Verwalter


§ 26a WEG – Zertifizierter Verwalter


Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV)


ZertVerwV Anlage 1 – Prüfungsgegenstände


IHK Karlsruhe – Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter

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